Nutzungsrechte mal anders
Da ist der Autor schon wieder mal vor den Kopf gestoßen. Ja, der werte Leser wird gelangweilt abwinken und sagen, dieses kenne er schon.
Aber nein, diesmal ist es anders, Ehrenwort.
Es soll nicht auf alte Blogtexte eingegangen werden, nicht auf den Umgang mit Künstlerinnen. (Obwohl der nach wie vor unaushaltbar ist.)
Da fragte eine Dame über die Homepage des Autors höflich an, ob sie die Nutzungsrechte für ein Gedicht haben könne. Sie gründet gerade einen regionalen Verlag, und möchte als erste Publikation einen Adventskalender im Oktober herausgeben. An jedem Tag soll ein Gedicht einer in BW lebenden Autorin vorgestellt werden, sogar mit einer eigens dazu beauftragten Illustratorin. Und, das darf nicht unter den Tisch fallen, einer ganz kleinen Vorstellung der jeweiligen Autorin.
Klingt ja erst einmal gar nicht schlecht, denkt sich der Autor.
Noch bin ich, die Herrin über das Nutzungsrecht, die Antwort schuldig. Diese Anfrage verdient eine ganz besondere Behandlung.