Montag, 1. August 2022

Nutzungsrechte mal anders

Nutzungsrechte mal anders

 
Da ist der Autor schon wieder mal vor den Kopf gestoßen. Ja, der werte Leser wird gelangweilt abwinken und sagen, dieses kenne er schon.
Aber nein, diesmal ist es anders, Ehrenwort.
Es soll nicht auf alte Blogtexte eingegangen werden, nicht auf den Umgang mit Künstlerinnen. (Obwohl der nach wie vor unaushaltbar ist.) 
Nein, diesmal plaudert der Autor wieder aus dem Nähkästchen. Ganz frisch quasi, die Anfrage ist gerade mal wenige Stunden alt.
 
Auch nach Jahren in der „Szene“ war der Autor heute kurz rat- und sprachlos.
Da fragte eine Dame über die Homepage des Autors höflich an, ob sie die Nutzungsrechte für ein Gedicht haben könne. Sie gründet gerade einen regionalen Verlag, und möchte als erste Publikation einen Adventskalender im Oktober herausgeben. An jedem Tag soll ein Gedicht einer in BW lebenden Autorin vorgestellt werden, sogar mit einer eigens dazu beauftragten Illustratorin. Und, das darf nicht unter den Tisch fallen, einer ganz kleinen Vorstellung der jeweiligen Autorin.
Klingt ja erst einmal gar nicht schlecht, denkt sich der Autor.
 
Der Autor kann, in diesem Fall ich, auch gerne noch mehr senden, das druckt sie dann. Mit den Nutzungsrechten. Und nur mit denen.
Noch bin ich, die Herrin über das Nutzungsrecht, die Antwort schuldig. Diese Anfrage verdient eine ganz besondere Behandlung.
 
Also, ich schreibe umgehend eine Mail an einen Autobauer aus BW, dass ich gedenke eines seiner Modelle zu fahren. Er wird mir sicher die kostenlosen Nutzungsrechte gewähren.